Kindergeld rückwirkend beantragen
Für die Auszahlung von Kindergeld gibt es eine klare zeitliche Grenze: rückwirkend wird nur für die letzten sechs Monate gezahlt. Deshalb solltest du den Antrag nicht aufschieben.
Die 6-Monats-Grenze
Festgesetztes Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats ausgezahlt, in dem dein Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist.
Maßgeblich ist der Monat, in dem der Antrag eingeht. Wer spät beantragt, verliert die Auszahlung für frühere Monate.
Anspruch, Antrag und Auszahlung – nicht dasselbe
- Anspruch: Ob dem Grunde nach Anspruch besteht, richtet sich nach den Voraussetzungen – dieser Anspruch bleibt von der Auszahlungsgrenze unberührt.
- Antrag: Der Zeitpunkt, zu dem dein Antrag eingeht, bestimmt den Beginn der Sechs-Monats-Frist.
- Auszahlung: Tatsächlich ausgezahlt wird rückwirkend höchstens für sechs Monate vor Antragseingang.
Die konkrete Berechnung im Einzelfall macht die Familienkasse. Frag dort nach, wenn du unsicher bist.
Was du jetzt tun solltest
- Antrag zeitnah stellen – nicht auf fehlende Kleinigkeiten warten.
- Fehlende Angaben und Nachweise zügig nachreichen.
- Bei Fragen zur Rückwirkung die Familienkasse kontaktieren.
Häufige Fragen
Wie weit zurück wird Kindergeld ausgezahlt?
Rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist (§ 70 EStG).
Verliere ich den Anspruch, wenn ich spät beantrage?
Der Anspruch dem Grunde nach bleibt bestehen; begrenzt ist die rückwirkende Auszahlung auf sechs Monate.
Offizielle Quellen
- § 70 EStG – Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes — Bundesamt für Justiz – Gesetze im Internet (geprüft am 2026-08-17)
- Kindergeld – Formulare und Informationen — Familienkasse / Bundesagentur für Arbeit (geprüft am 2026-08-17)
Zuletzt geprüft: 2026-08-17. AntragsHero ist ein privater Service und keine Behörde.