Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld

Seit dem 1. Juli 2026 löst das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld schrittweise ab. Wer bereits einen gültigen Bescheid hat, muss deshalb nicht selbst aktiv werden – bestehende Bescheide und laufende Maßnahmen gelten weiter. Auch wenn auf einem Schreiben noch „Bürgergeld" steht, bleibt es laut Bundesagentur für Arbeit gültig, während Formulare und Vordrucke schrittweise umgestellt werden.

Grundsicherung

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Originalquelle ansehen ↗ · Zuletzt geprüft: 18. August 2026