Ganztagsbetreuung: Anspruch startet für Erstklässler

Ab dem 1. August 2026 haben Erstklässlerinnen und Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Anspruch wird in den kommenden Jahren schrittweise auf höhere Grundschul-Klassenstufen ausgeweitet und soll Familie und Beruf besser vereinbar machen.

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Quelle: Die Bundesregierung · Originalquelle ansehen ↗ · Zuletzt geprüft: 18. August 2026